Psychotherapie

Problembereiche

Wir führen in unserer Praxis bei folgenden Störungsbildern Psychotherapie durch:

  • ADHS (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom), Diagnostik von ADHS*

  • Affektive Störungen (z.B. Depressionen), chronische Belastungen und Lebenskrisen

  • Angststörungen (z.B. Panikstörungen, Agoraphobie, soziale Phobien, Paruresis)

  • Anpassungsstörungen (z.B. akute Krisensituationen nach belastenden Lebensereignissen oder beruflichen Überforderungssituationen)

  • Asperger-Syndrom

  • Essstörungen (Magersucht/Anorexie, Bulimie, Binge Eating-Störung)

  • Funktionelle und Somatoforme Störungen (z.B. Schmerzstörungen, Schlafstörungen, sexuelle Funktionsstörungen)

  • Körperbezogene psychische Störungen (z.B. Hypochondrie, Schmerzstörung, sexuelle Funktionsstörungen, Schlafstörungen) und psychosomatische Beschwerden

  • Persönlichkeits- und Interaktionsstörungen

  • Posttraumatische Belastungsstörungen

  • Suchterkrankungen

  • Verhaltensbezogene Suchterkrankungen wie Internet- oder Kaufsucht

  • Verhaltensstörungen und emotionale Störungen im Kindes- und Jugendalter

  • Zwangsstörungen

* Aufgrund der hohen Nachfrage können wir erst ab 2025 wieder neue Patient:innen auf die Warteliste für die ADHS-Diagnostik aufnehmen.

Behandlung

Inhaltliches Vorgehen

In den ersten einzeltherapeutischen Sitzungen versuchen wir, mit unseren Patient:innen, ein gemeinsames Problemverständnis zu entwickeln und die Funktionalität der Erkrankung aus der Lerngeschichte zu verstehen. Neben therapeutischen Gesprächen setzen wir diagnostische Verfahren, wie z.B. Fragebögen oder Testuntersuchungen ein, um den Problembereich genau einzugrenzen und eine Diagnose zu stellen. Die Klärung der Entstehung und Aufrechterhaltung der aktuellen Probleme stehen dabei im Vordergrund.

Im nächsten Schritt entwickeln wir einen Therapieplan entwickelt, aus dem sich einzelne Lösungsschritte ergeben. Diese Lösungsschritte werden ausführlich besprochen, ausprobiert und eingeübt.

Die Therapie geht dabei stets schrittweise vor. Sie ist transparent, einsichtig und sie aktiviert die Patient:innen zu weiteren Übungen und Transfers.

Die Behandlung findet bei uns als Einzeltherapie statt. Falls erforderlich werden auch Bezugspersonen einbezogen.

Für spezifische Problembereiche bieten wir Gruppentherapien bzw. Gruppentrainings an. Zu unseren Angeboten zählen störungsspezifische Gruppen, eine Selbstwertgruppe und Emotionsregulationsgruppe sowie das Training sozialer Kompetenzen (GSK).

Kinder & Jugendlichenpsychotherapie

In der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden insbesondere Verhaltensauffälligkeiten und emotionale Störungen behandelt. Diese äußern sich bei Kindern und Jugendlichen häufig in Schwierigkeiten und Problemen im Sozial- und Leistungsverhalten sowie im persönlichen und schulischen Kontext.


Weitere Behandlungsschwerpunkte bei Kindern und Jugendlichen bilden u.a. Ängste, Zwänge, Essstörungen, Selbstwertprobleme und psychosomatische Störungen. In unserer psychotherapeutischen Praxis wenden wir Behandlungsmethoden aus der Verhaltens-, Gesprächs- und Familientherapie an.

Formal gestaltet sich eine psychotherapeutische Behandlung wie folgt:

Sie melden sich in unserer Praxis an - entweder per E-Mail oder Telefon (Mo - Do 10-12 Uhr sowie Mo und Fr 15-16 Uhr) unter der Nummer 0251-518709 an. Wir nehmen Sie dann in unsere Warteliste auf; so schnell wie möglich geben wir Ihnen dann einen Termin für ein Erstgespräch. Die Wartezeiten hängen von verschiedenen Faktoren ab und variieren von Therapeut zu Therapeut.

Wir bemühen uns sehr, Ihnen keine langen Wartezeiten zuzumuten und können das dank unseres vielseitigen Teams in der Regel auch gewährleisten.

Nach einem Erstgespräch können weitere Probesitzungen durchgeführt werden, welche die Krankenkassen nicht genehmigen müssen. Nach beiderseitigem Einvernehmen wird dann ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Im Rahmen einer Verhaltenstherapie können schrittweise bis zu
80 Therapiesitzungen à 50 Minuten schrittweise beantragt werden. Die Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung hängt vom Schweregrad des Problems ab. Je nach den Richtlinien der jeweiligen Krankenkasse unterscheidet sich das Prozedere.

Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte: Wir können unsere psychotherapeutischen Leistungen mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Privatversicherte/Beihilfeberechtigte: Die Kosten werden in der Regel von den privaten Krankenkassen und ggf. Beihilfestellen übernommen.

Selbstzahler: Sollten Sie die Kosten für eine Behandlung privat tragen wollen, beziehen wir uns bei der Rechnungsstellung auf die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Haben Sie noch Fragen?

DANN RUFEN SIE UNS GERNE AN.